Grundfahraufgabe | Nr. | Klasse B o = obligatorisch |
---|---|---|
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt | 2.1 | Von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) | 2.2 | |
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) | 2.3 | Von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Umkehren | 2.4 | |
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | 2.5 | o |
Summe der zu fahrenden GFA | 3 |
Grundfahraufgaben
Klasse B
Grundfahraufgabe I
Grundfahraufgabe III.1
Einfahren in eine Parklücke nach rechts (Quer- oder Schrägaufstellung):
Die Aufgabe:
Rückwärts fahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Unsere Beispiele:
III.1 Queraufstellung rechts
III.2 Queraufstellung links
Grundfahraufgabe III.2
Einfahren in eine Parklücke nach links (Quer- oder Schrägaufstellung):
Die Aufgabe:
Rückwärts fahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Unsere Beispiele:
III.1 Queraufstellung rechts
III.2 Queraufstellung links
Grundfahraufgabe III.3
Grundfahraufgabe III.4
Grundfahraufgabe V
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Die Aufgabe:
Der Bewerber hat den Pkw durch eine Vollbremsung aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zum Stillstand zu bringen („Gefahrbremsung“). Eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs muss der Fahrlehrer ausschließen. Daher entfällt hier die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelblick, Überprüfung des „Toten Winkels“) vor Beginn der Bremsung. Die Anweisung zur Gefahrbremsung gibt der Fahrlehrer.