Fahren ab 17 - Bundesweite Rahmenregelung

Pruefbescheinigung_BF_17Das Verfahren hat sich inzwischen bewährt, aus dem „Modellversuch Begleitetes Fahren“ ist längst Routine geworden:
Wer mindestens eine Begleitperson nennen kann, die die Rahmenbedingungen erfüllt, kann die Ausbildung in der Fahrschule schon mit 16 ½ Jahren beginnen – und mit 17 die Fahrerlaubnis erhalten. Dass die ersten Fahrten vor Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung und nur innerhalb Deutschlands unternommen werden, dafür sorgt das drohende Ungemach. Beim Verstoß gegen eine Auflage drohen neben einem Punkt in Flensburg und dem Bußgeld von mindestens 70 Euro zudem der Widerruf der Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Für eine Neuerteilung wird dann der Nachweis der Teilnahme an einem (kostenpflichtigen!) Aufbauseminar erforderlich.

Folgende Rahmenbedingungen sind vorgegeben:

  • Die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) gilt nur im Inland.
  • Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Fahren nur zusammen mit den namentlich bekannten Begleitpersonen erlaubt.
  • Die Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren“ ist mitzuführen. Sie gilt bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis der Fahrberechtigung.

Dabei sind mehrere Begleitpersonen möglich. Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, die von der Fahrerlaubnisbehörde überprüft werden:

  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B – diese ist während des Begleitens mitzuführen
  • im Flensburger Fahreignungsregister dürfen am Tag der Anmeldung des 17-Jährigen nicht mehr als 1 Punkt auf dem Konto des Begleiters stehen
  • die Begleitung mit mehr als 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt – es sei denn, es handelt sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines Medikaments im Krankheitsfall
  • die Begleitperson steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um dem Fahranfänger mit Rat und Hinweisen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (keine Fahrlehrerfunktion!)

Hinweis: Obwohl nicht ausdrücklich vorgeschrieben, ist die Teilnahme der Fahranfänger und ihrer Begleitpersonen an einer 90-minütigen Schulung empfehlenswert. Darin werden Hintergründe und Rollenverteilung beim „Begleiteten Fahren“ detailliert besprochen.

Bei Verstößen – Widerruf und Aufbauseminar:

  • Die Fahrerlaubnis wird widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer der genannten vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt
  • Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis nur nach nachweislicher Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt werden.

Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften über Fahrerlaubnispflicht, Erteilung, Entziehung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, die Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe, das Fahreignungsregister und die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Für aktuelle Hinweise und Informationen siehe z.B. www.junges-fahren.de (Deutscher Verkehrsicherheitsrat) und www.bf17.de (Deutsche Verkehrswacht e.V.)

Louis