Zeit der Bewährung
Der erste Führerschein wird zunächst nur auf Probe erteilt. Von der Probezeit-Regelung ausgenommen sind die Führerscheinklassen L, AM und T. Während der Probezeit muss der Führerscheinneuling unter Beweis stellen, dass er die Verkehrsregeln kennt und sie richtig anwenden kann. Die Probezeit dauert zunächst 2 Jahre. Hat der Führerscheinneuling während dieser Zeit nicht gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, wird der Führerschein nach 2 Jahren automatisch unbefristet gültig. Im anderen Fall und bei Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften, ist ein Aufbauseminar (Nachschulung) zu besuchen. Alle Verstöße gegen Verkehrsvorschriften sind in einem Katalog zusammengefasst und werden nach der Schwere der Tat unterschieden. In Katalog A sind die schwerwiegenden Verstöße aufgelistet, in Katalog B die weniger schwerwiegenden. Ein Aufbauseminar wird dann fällig, wenn ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B begangen wurden.
Beispiele für Verstöße nach Katalog A:
- Nichtbeachtung einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
- Zu schnelles Fahren (mehr als 20 km/h)
- Vorfahrmissachtung mit Gefährdung anderer
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Verbotenerweise rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Abbiegen mit Gefährdung anderer
Beispiele für Verstöße nach Katalog B:
- verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Fahren ohne Abblendlicht bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen am Tage außerhalb geschlossener Ortschaften
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
- Missachtung von Zeichen durch Polizeibeamte
Ablauf bei Verstößen
Die Probezeit dauert zunächst zwei Jahre. Nach einer Auffälligkeit nach Katalog A oder zwei Auffälligkeiten nach Katalog B ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung) an. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Nach einer erneuten Auffälligkeit nach Katalog A oder zwei Auffälligkeiten nach Katalog B erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Behörde. Die Behörde empfiehlt außerdem, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Erfolgt wiederum eine Auffälligkeit nach Katalog A oder zwei Auffälligkeiten nach Katalog B folgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde. Der Führerscheinneuling hat sich nicht als geeignet erwiesen, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Warum Führerschein auf Probe?
Die Unfallhäufigkeit ist bei Führerscheinneulingen sehr hoch. Obwohl junge Fahrer (bis 25 Jahre) zahlenmäßig eine kleine Gruppe darstellen sind sie zu 40% an Schwerstunfällen beteiligt. Jährlich sterben über 1200 junge Fahrer im Straßenverkehr. Aus diesen Gründen soll auffälligen Fahrern in einem Aufbauseminar eine rücksichtsvollere und risikobewußtere Einstellung vermittelt werden.
Das Aufbauseminar
Im Gegensatz zum Fahrschulunterricht läuft das Aufbauseminar nicht als Lehrunterricht ab, bei dem hauptsächlich der Fahrlehrer spricht. Das Aufbauseminar wird als Gruppenunterricht mit 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten. Während dieser Sitzungen geben die Teilnehmer an, warum sie am Aufbauseminar teilnehmen. Die Ursachen für das Fehlverhalten werden diskutiert, die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern besprochen. Ziel des Aufbauseminars ist es, die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr zu ändern, das Risikobewusstsein zu steigern, sowie die Gefahrenerkennung zu verbessern.