Und dann ist es doch passiert…
…gerade noch den Führerschein in der Hand gehabt, und schon ist er wieder weg! Was ist zu tun?
Aufbauseminar – Auffällige müssen „nachsitzen“!
Wer innerhalb der Probezeit mit bestimmten Verkehrsverstößen „auffällt“, den verpflichtet die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis Ablauf dieser Frist dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegt, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung nachreicht.
Im Gegensatz zum Fahrschulunterricht läuft das Aufbauseminar nicht als Lehrunterricht ab, bei dem hauptsächlich der Fahrlehrer spricht. Das Aufbauseminar wird als Gruppenunterricht mit 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten. Während dieser Sitzungen geben die Teilnehmer an, warum sie am Aufbauseminar teilnehmen. Die Ursachen für das Fehlverhalten werden diskutiert, die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern besprochen. Ziel des Aufbauseminars ist es, die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr zu ändern, das Risikobewusstsein zu steigern, sowie die Gefahrenerkennung zu verbessern.
Ein Kurs besteht aus:
- vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und
- einer Fahrprobe, 30 Minuten pro Person (in einer Gruppe von mehreren Fahrern)
Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Aufbauseminare können erst stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht ist. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass eine von der Behörde gesetzte Frist versäumt wird, wenn man sich zu spät um einen Teilnehmerplatz gekümmert hat.