Prüfungsangst!
Nun ist es bald soweit! Die Prüfung steht vor der Tür und es sind noch 1ooo Dinge zu erledigen…
Keine Angst, ganz so schlimm ist es nicht. Damit nichts daneben geht, haben wir hier für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Nun ist es bald soweit! Die Prüfung steht vor der Tür und es sind noch 1ooo Dinge zu erledigen…
Keine Angst, ganz so schlimm ist es nicht. Damit nichts daneben geht, haben wir hier für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Seit Januar 2010 wird in allen Bundesländern die theoretische Fahrlerlaubnisprüfung nur noch am PC abgenommen. Herkömmliche Übungsbogen sind zwar immer noch erhältlich und für die Vorbereitung einsetzbar – sie spielen aber in der Prüfung keine Rolle mehr.
Viele Fahrschüler nutzen die Möglichkeit, sich in der Zeit vor der Prüfung mit dem Computer als Prüfungsinstrument und dem Ablauf der theoretischen Prüfung am PC vertraut zu machen. Sie erwerben eine Lernsoftware, die die Prüfungsfragen fachlich und übersichtlich aufbereitet und den Fahrschüler mit vielen zusätzlichen pädagogisch aufbereiteten Inhalten auf seinem Weg zur Prüfung begleitet.
Viele Fahrschulen haben diese Lernsoftware in ihr Ausbildungsprogramm integriert. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Ablauf der Prüfung kann am PC bereits ausführlich geübt werden.
Um an der theoretischen Prüfungen teilzunhemen, müssen Sie noch ein paar kleine bürokratische Hürden überwinden.
Folgende Voraussetzungen gelten:
Wenn Sie Fragen zum Ablauf der Prüfung bei Ihnen in der Fahrschule haben, wenden Sie sich an Ihren Fahrlehrer. Er wird Ihnen sicherlich alles genau erklären können.
Die Praxiserfahrungen aus den Fahrstunden dienen zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Der Fahrlehrer darf den Fahrschüler erst zur Prüfung anmelden, wenn er davon überzeugt ist, dass der Prüfling sein Fahrzeug beherrscht, schwierige Verkehrssituationen meistern und die Prüfung bestehen kann. Anders als bei der theoretischen Prüfung können Sie sich unabhängig vom Fahrlehrer vorbereiten.
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
„Nobody is perfect“, das weiß auch der Prüfer. Kein Prüfling fährt völlig fehlerfrei. Der Prüfer muss sich aber davon überzeugen, dass der Prüfling das Fahrzeug sicher beherrscht, sowie die Verkehrsregeln und die Verkehrszeichen beachtet. Außerdem achtet der Prüfer auf umweltschonende Fahrweise. Die Prüfung findet in der Stadt, auf Landstraßen und auch auf der Autobahn statt. Die Strecke bestimmt der Prüfer. Neben der Fahrweise werden auch die Grundfahraufgaben geprüft. Bei einigen Führerscheinklassen wird auch eine Abfahrtkontrolle durchgeführt. Nach der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt werden.
Die Dauer der Prüfung bestimmt der Prüfer. Bei sehr guter und sicherer Fahrweise kann der Prüfer die Prüfungsdauer verkürzen. Begehen Sie aber einen groben Verkehrsverstoß und/oder zwingen Sie den Fahrlehrer zum Eingreifen, kann der Prüfer die Prüfung sofort abbrechen. Es gibt allerdings zeitliche Mindestgrenzen:
Klasse | Dauer insgesamt | davon reine Fahrzeit |
---|---|---|
Klasse A | 60 Minuten | 25 Minuten |
Klasse A2 Aufstieg* | 40 Minuten | 25 Minuten |
Klasse A2 Direkteinstieg | 60 Minuten | 25 Minuten |
Klasse A2 Aufstieg* | 40 Minuten | 25 Minuten |
Klasse A1 | 45 Minuten | 25 Minuten |
Klasse B | 45 Minuten | 25 Minuten |
Klasse BE | 45 Minuten | 25 Minuten |
Klasse C | 75 Minuten | 45 Minuten |
Klasse CE | 75 Minuten | 45 Minuten |
Klasse C1 | 75 Minuten | 45 Minuten |
Klasse C1E | 75 Minuten | 45 Minuten |
Klasse D | 75 Minuten | 45 Minuten |
Klasse DE | 70 Minuten | 45 Minuten |
Klasse D1 | 75 Minuten | 45 Minuten |
Klasse D1E | 70 Minuten | 45 Minuten |
Klasse M | 30 Minuten | 13 Minuten |
Klasse S | 30 Minuten | 20 Minuten |
Klasse AM | 45 Minuten | 25 Minuten |
Klasse T | 60 Minuten | 30 Minuten |
*Nur bei Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2 sowie der Klasse A2 auf die Klasse A (stufenweiser Zugang bei jeweils zweijährigem Vorbesitz und Erweiterung auf die nächsthöhere Klasse).
Für die Klasse L ist keine praktische Prüfung zu absolvieren. Das gleiche gilt für die Mofa-Prüfbescheinigung.
Sollten Sie im ersten Anlauf nicht bestanden haben, dürfen Sie die Prüfung nach einer Wartezeit von mindestens 2 Wochen wiederholen (bei Nichtbestehen wegen Täuschungsversuchs: 4 Wochen). Grundsätzlich können Sie die Prüfung unbegrenzt oft wiederholen. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen aber nicht mehr als 12 Monate liegen. In jedem Fall ist das mit weiteren Kosten verbunden, z. B. für zusätzliche Fahrstunden und Prüfungsgebühren.