Nachfolgend finden Sie alles, was Sie wissen müssen, damit der Start in die Mobilität gelingt – welche Fahrerlaubnisklassen gibt es, wie finde ich eine gute Fahrschule, was muss ich bei der Fahrschulwahl beachten und wieviel kostet das alles überhaupt?
Vor der Ausbildung
Fahrerlaubnisklassen
Ab wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es ausreichend ist, sich etwa ein halbes Jahr vor der Prüfung anzumelden, wenn die Fahrerlaubnis pünktlich zum 18. Geburtstag vorliegen soll.
Laut Gesetzgeber darf die theoretische Prüfung bereits 3 Monate vor dem 18. Geburtstag erfolgen. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vorher abgenommen werden. Für den Führerschein ab 17 (Begleitetes Fahren) gelten die selben Zeiträume.
Die Fahrerlaubnisklassen im Einzelnen
Klicken Sie die Bilder an, und Sie erhalten eine Vergrößerung:
Der „Mofa-Führerschein“
Der „Mofa-Führerschein“ ist in dieser Tabelle nicht aufgelistet, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt. Bei Abschluss des „Mofa-Führerscheins“ wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Mofa-Prüfbescheinigung:
- Mindestalter 15 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule.
- Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule.
- Ablegen einer Theorieprüfung
Tipps zur Fahrschulwahl
Tipps
Bei der Suche nach einer geeigneten Fahrschule ist schnell ist festzustellen, dass es in der näheren Umgebung wahrscheinlich sehr viele davon gibt. Daher ist die Auswahl der „richtigen“ Fahrschule gar nicht so einfach. Hier ein paar Tipps für Sie:
Sich erkundigen
Fragen Sie zunächst Freunde, Bekannte oder Verwandte, die vor nicht allzu langer Zeit ihren Führerschein gemacht haben, nach ihren Erfahrungen.
Sie können somit Empfehlungen abgeben oder kritische Anmerkungen machen.
Informationen einholen
Informieren Sie sich persönlich bei mehreren Fahrschulen und achten Sie dabei auf Beratung und Service. Wichtig ist, dass nicht die Kosten der einzelnen Fahrstunde einziges Auswahlkriterium für Sie sind. Vielmehr sollten Sie sich auch nach dem Ablauf der theoretischen und praktischen Ausbildung und nach den Ausbildungsfahrzeugen, mit denen die Fahrschule ausbildet, erkundigen.
Wie wird unterrichtet?
Sie lernen gerne mit multimedialen Lehrmitteln, mögen keine Overheadprojektoren? Sie mögen innovativen und fortschrittlichen Unterricht auf Basis moderner Lehr- und Lernmittel? Oder vielleicht ist all dies für Sie gar nicht so wichtig. Erkundigen Sie sich daher auch nach den Lehr- und Lernmitteln, die Ihnen als Schüler zur Verfügung stehen. Sie fallen sehr unterschiedlich aus.
Preis ist nicht gleich Qualität
In der Fahrschule lernen Sie Schritt für Schritt wie Sie sich mit dem Pkw oder dem Motorrad sicher im Straßenverkehr bewegen. Das eigene Leben kann daher von einer guten Ausbildung abhängen. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall nach der Qualität der Fahrschule erkundigen.
Alle Preispositionen beachten
Die preiswerteste Fahrschule führt nicht immer zum preisgünstigsten Führerschein. Der Preis für den Führerschein setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Kosten für die einzelnen Punkte sind von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.
Folgende Kosten sollten Sie erfragen:
- Grundgebühr (für Verwaltung und Theorie)
- Fahrstunde (Übungsfahrten)
- Sonderfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten)
- Vorstellung zur Prüfung (theoretische und praktische Prüfung)
- Lehrmaterial (Fragebogen und Lehrbücher)
- Gebühren für den Prüfer (wird von TÜV / DEKRA festgelegt und ist unabhängig von der Fahrschule, daher bei jeder Fahrschule in einer Stadt gleich)
Formalitäten
Formulare, Formulare…
…davon bleibt auch der Erwerb des Führerscheins leider nicht verschont.
Anmeldung bei der Fahrschule
Für die Anmeldung zum Führerschein sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis
- Ein evtl. schon vorhandener Führerschein
- Betrag für Grundgebühr und Lehrmittel
Mit der Fahrschule wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Sie erhalten eine Kopie. Sollten Sie noch nicht volljährig sein, müssen Ihre Eltern den Ausbildungsvertrag, schließen – diesen also auch unterschreiben.
Die Fahrschule wird Ihnen beim Ausfüllen des Führerscheinantrages „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ sicherlich behilflich sein. Dieser ist ist bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt) einzureichen.
Der Führerscheinantrag
Beim Führerschein handelt es sich in der Amtssprache um einen „Verwaltungsakt“.
Daher sind einige Formalitäten zu erledigen, bevor die Prüfung abgelegt und der Führerschein ausgehändigt werden kann.
Die Bearbeitung der Anträge durch die Behörden dauert nicht selten einige Wochen. Erledigen Sie daher diese Formalitätengleich zu Beginn der Ausbildung, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.
Die Zulassung zur Prüfung kann erst dann erfolgen, nachdem der Antrag bearbeitet wurde und bei der Prüfstelle (TÜV / DEKRA) vorliegt. Dies kann ca. 4-6 Wochen dauern.
Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die zuständige Behörde ist – je nach Region – entweder das „Straßenverkehrsamt“ oder das „Ordnungsamt“. Bei Fragen zum Ablauf steht Ihnen Ihre Fahrschule selbstverständlich zur Verfügung.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden
- Ein aktuelles Passbild (ohne Kopfbedeckung).
- Eine Bescheinigung über „Erste-Hilfe-Schulung“.
Bei der Fahrschule erhält man Informationen, wo und wie diese Kurse durchgeführt werden. Diese Bescheinigung ist zeitlich nicht begrenzt, sollte aber regelmäßig wiederholt werden, um in Notfällen Hilfe leisten zu können. - Sehtestbescheinigung – diese wird vom Augenoptiker, Augenarzt oder einer anderen amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt.
Für die Fahrerlaubnisklassen C und D benötigen Sie zusätzlich:
- Eine ärztliche Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung
Die Fahrschule kennt die Ärzte in Ihrer Umgebung, die diese Untersuchung durchführen - Augenärztliche Untersuchung (der Sehtest reicht hier nicht aus).
Für die Fahrerlaubnisklasse D benötigen Sie zusätzlich:
Eine zusätzliche Untersuchung (betriebs- oder amtsärztliches Gutachten) oder alternativ ein medizinisch – psychologisches Gutachten. Die Fahrschule kennt die Ärzte in Ihrer Umgebung, die diese Untersuchung durchführen.
Kosten
Die Kosten für den Führerschein
Das liebe Geld…
Zu den konkreten Kosten, die auf Sie zukommen, können wir an dieser Stelle nicht allzuviel sagen. Jede Fahrschule kalkuliert die Kosten selbst und entsprechend unterschiedlich werden die Angebote für Sie ausfallen.
Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen, die je nach Fahrschule variieren.
- Grundgebühr (Verwaltung und Theorie)
- Fahrstunden (Übungsfahrten, sog. Stadtfahrten und Grundfahraufgaben)
- Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten)
- Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis)
- Lehrmaterial (Fragebögen und Lehrbücher)
Der Fahrlehrer muss so viele Fahrstunden mit dem Schüler absolvieren, wie der Fahrschüler benötigt, um sein Fahrzeug zu beherrschen und sich damit sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Sparen Sie nicht an Fahrstunden und drängen Sie Ihren Fahrlehrer nicht dazu, weniger Stunden mit Ihnen zu absolvieren. Ihr Fahrlehrer verfügt über die nötige Erfahrung und weiß, wann Sie als Schüler in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen.
Außerdem kommen bei einer nicht bestandenen Prüfung erheblich mehr Kosten auf Sie zu. Als grober Richtwert kann man mit ca. 250,00 bis 350,00 € pro nicht bestandener Prüfung rechnen.
Investieren Sie in ein paar Fahrstunden mehr und damit in Ihre Sicherheit.